Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen in Deutschland, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Bis 2022 müssen alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sein, um Behördengänge effizienter zu gestalten.
Ungewöhnliche Perspektiven auf die digitale Transformation im Bauwesen finden Sie auf der Serien-Seite: Digitale Transformation neu gedacht.
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