Bauen mit Holz ist ein bedeutendes Element im nachhaltigen Bauen geworden. Auf der Bauministerkonferenz am 26./27. September 2024 wurde die neue Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) beschlossen. Mit dieser Richtlinie werden neue Maßstäbe gesetzt, denn mit der Einführung der aktualisierten Richtlinie wird das Bauen mit Holz erheblich vereinfacht und soll damit gefördert werden.
Bauen mit Holz – Hintergrund und Vorteile
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der nicht nur ökologisch vorteilhaft ist, sondern auch zahlreiche bautechnische Vorteile bietet. Es zeichnet sich durch hohe Tragfähigkeit, Flexibilität und hervorragende Wärmedämmung aus. Zudem ermöglicht Holz eine schnelle Bauweise durch Vorfertigung und trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei. Im Kontext von Materialkreisläufen und zirkulärem Bauen spielt Holz eine zentrale Rolle, da es sich leicht recyceln und wiederverwenden lässt (mehr zu Materialkreisläufen und zirkulärem Bauen).
Gebäudeklassen und ihre Bedeutung in der Muster-Holzbau-Richtlinie
Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung (MBO) und allen Landesbauordnungen (LBO) nach den Gebäudeklassen (GK) bemessen. Die Angaben können dabei je nach Bundesland und LBO etwas voneinander abweichen. Die Einteilung der Gebäudeklassen richtet sich nach der Art, der Höhe und der Fläche des Gebäudes. Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz.
Die Gebäudeklassen sind wie folgt unterteilt:
- GK 1: Freistehende Gebäude mit bis zu 2 Nutzungseinheiten und maximal 400 m² Fläche oder freistehende Gebäude zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung
- GK 2: Gebäude mit denselben Kriterien wie GK 1, jedoch ohne die Einschränkung hinsichtlich der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung.
- GK 3: Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m.
- GK 4: Gebäude mit einer Höhe von mehr als 7 m bis zu 13 m und einer Nutzungseinheit von weniger als 400 m².
- GK 5: Sonstige Gebäude oder unterirdische Gebäude.
Je höher die Klasse, desto umfangreicher sind die Brandschutzmaßnahmen, die umgesetzt werden müssen.
Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 – Konsequenzen für Akteure in der Bauwirtschaft
Die neue Muster-Holzbau-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich für den Holzbau deutlich. Zukünftig können auch Standardgebäude der Gebäudeklasse 5 in Holztafelbauweise errichtet werden. Bisher war dies nur in Massivholzbauweise möglich. Diese Änderung macht den Bau kostengünstiger und stärkt die serielle Vorfertigung. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Sonderbauten ausgeweitet. Auch ein höherer Anteil von sichtbaren Holzoberflächen wird zugelassen.
Für Architektinnen und Architekten, Bauunternehmen und Investoren ergeben sich daraus neue Möglichkeiten. Die erweiterte Nutzung von Holz erfordert zudem Berücksichtigung in Planung, Tragwerksplanung und Brandschutzkonzepten. Gleichzeitig eröffnen sich Chancen für innovative Bauprojekte, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch weiter überzeugen können und damit das Nachhaltigkeitsprinzip weiter stärken.
Und nun?
Die Weichen für eine noch nachhaltigere Bauzukunft wurden gestellt. Die neue Muster-Holzbau-Richtlinie muss vor ihrer Einführung der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Dieser Prozess kann drei bis sechs Monate dauern. Während dieser Übergangszeit hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW per Erlass festgelegt, dass in den genau definierten Anwendungsbereichen der neuen Richtlinie keine Bauartgenehmigung erforderlich ist, sofern die Richtlinie bei Planung, Bemessung und Ausführung beachtet wird. Dadurch sollen keine Gefahren im Sinne der BauO NRW entstehen.
Nun liegt es an den Akteuren der Bauwirtschaft, die Potenziale des Holzbaus weiter auszuschöpfen und innovative Projekte zu realisieren. Es ist zu wünschen, dass die neuen Möglichkeiten genutzt werden, um umweltfreundliche und zukunftsweisende Bauwerke zu schaffen. Die aktualisierte Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 bietet hierfür einen verbesserten Rahmen.
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